Aufgrund der einheitlichen Kleidung fielen die Meuten der Gestapo und dem HJ-Streifendienst relativ schnell auf. Zunächst dachten diese, es handelte sich um Mitglieder und Sympathisanten der 1933 aufgelösten bzw. verbotenen bürgerlichen Bündischen Jugend. In den Jahren 1937 und 1938 ermittelte die Gestapo gegen knapp dreihundert Leipziger Jugendliche wegen Mitgliedschaft in einer Meute und leitete die Akten an das Sondergericht im sächsischen Freiberg weiter. Aufgrund mangelnder Beweise wurde ein Großteil der Ermittlungen eingestellt, einige jedoch leitete man an Gerichte in Leipzig weiter.
Die Verfolgung der Leipziger Meuten
Besonders bei den Meuten Hundestart und Lille glaubten Gestapo und Staatsanwaltschaft im Frühjahr 1938, Kommunisten auf der Spur zu sein. Darum erhob man gegen einige Mitglieder Anklage wegen »Vorbereitung zum Hochverrat« und die Akten kamen zum berüchtigten Volksgerichtshof.
Am 25. und 26. Oktober 1938 fand der erste Prozeß gegen fünf Mitglieder der Meute Hundestart vor dem Ersten Senat des Volksgerichtshofs in Leipzig im damaligen Reichsgericht (heute Bundesverwaltungsgericht) statt. Zwei Tage später wurde der fünfundzwanzigjährige Willy Prüfer zu acht Jahren, Heinz Krause (Jahrgang 1919) zu sechs, Erhard Friede zu fünf Jahren Zuchthaus sowie der achtzehnjährige Rudi Langhanns zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Das Gericht begründete die hohen Strafen folgendermaßen: »Wenn auch die Gefahr aus dem Treiben der Angeklagten in seinem festen Staatsgefüge nicht groß war, so ist sie doch keineswegs bedeutungslos. […] Alle solche Versuche müssen daher im Keime erstickt und durch harte Strafen für immer verhindert werden«.
Der mitverurteilte siebenundzwanzigjährige Erhard Friede soll sich nach der Urteilsverkündung in seiner Zelle erhängt haben.
Wir geben jeweils sonntags in lockerer Folge Texte aus den Erinnerungen von Beteiligten, Interviews und Auszüge aus Prozeßakten wieder, jeweils entnommen der Dokumentation von Sascha Lange, erschienen 2012 im Passage-Verlag Leipzig. Die Texte gefallen, weil sie bodenständig sind, im lebendigen Alltag verwurzelt, und keine Theoriedebatten führen.
Zeitgleich gab es vor dem Volksgerichtshof einen Prozeß gegen Mitglieder der Meute Lille. Die Urteile verhängte man am gleichen Tag. Der achtzehnjährige Helmut Heß wurde zu fünf Jahren und der gleichaltrige Horst Lippert zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, der siebzehnjährige Kurt Hoppe erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr.
Der Angeklagte Heß hatte nach Meinung der Staatanwaltschaft »mit Unterstützung der Mitangeschuldigten die Tätigkeit der Meute bewußt in den Dienst der umstürzlerischen Bestrebungen des Kommunismus gestellt und die Meutenmitglieder zu diesem Zweck auf den Zuammenkünftten und Fahrten zu einer straffen Organisation zusammengefaßt und in kommunistischen Sinne geschult«.
Die von der NS-Justiz erhoffte abschreckende Wirkung der hohen Zuchthausstrafen unter Leipziger Jugendlichen trat im Herbst 1938 allerdings nicht ein. Die Attraktivität der Meuten blieb ungebrochen. 1939 fanden darum voe dem Landgericht Leipzig bzw. vor dem Jugendgericht weitere Prozesse gegen Mitglieder der Meuten Hundestart, Reeperbahn, Lille und Arndtstraße wegen »Neubildung von Parteien« statt. Bis August 1940 gab es mindestens vierzehn Prozesse mit jeweils ein bis sieben Angeklagten, unter ihnen auch eine Meute aus Pegau. Es wurden Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr ausgesprochen.
Gegen führende Mitglieder der Meute Reeperbahn erhob man vor dem Oberlandesgericht Dresden ebenfalls Anklage wegen »Vorbereitung zum Hochverrat«. In mindestens drei Prozessen, welche zwischen November 1939 und Januar 1940 stattfanden, wurden insgesamt siebzehn Mitglieder der Reeperbahn, vor allem des Schwarzenberg-Kreises, zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt. Insgesamt neunzig Verurteilungen sind von Mitgliedern der Leipziger Meuten (darunter zehn Mädchen) bekannt.
Eine weitaus größere, unbekannte Anzahl von Meutenmitgliedern, welche bis zum Sommer 1939 inhaftiert waren, kam durch eine im September 1939 verhängte Amnestie ohne Prozeß wieder auf freien Fuß.
Oft wurden Meutenmitglieder nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in das »Jugendschulungslager Mittweida« überstellt. Einige der älteren Verurteilten, wie z. B. Willy Prüfer, Heinz Krause (beide vom Hundestart) und Wolfgang Schieweg (Reeperbahn) wurden nach ihrer Zuchthaushaft in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert.
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| Die Leipziger Meuten (Teil I) – in TITEL kulturmagazin
| Die Leipziger Meuten (Teil II) – in TITEL kulturmagazin
| Die Leipziger Meuten (Teil III) – in TITEL kulturmagazin